Die Frage, ob diese Täuschung auch arglistig war, hat das Gericht aus folgenden Überlegungen klar bejaht: Der Beschuldigte legte AV.________ nicht nur das MoA in dem Wissen darum vor, dass dessen Inhalt nicht dem entsprach, was er mit der DK.________ vereinbart hatte, sondern er „fädelte“ auch die Bundesbürgschaft in der Höhe von USD 19,6 Mio. ein und arrangierte die gesamte Finanzierung des Kaufs, im Wissen darum, dass sowohl BT.________ als auch Bank „nur“ 80% des Kaufpreises finanzieren wollten. Mit anderen Worten machte dies AV.________ zusätzlich glauben, dass der Preis für das Schiff USD 24 Mio. betrage.