36.2. Subjektiver Tatbestand Wie beweiswürdigend festgehalten, waren dem Beschuldigten sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung und Aufrechterhaltung einer Bundesbürgschaft bekannt. Zugleich war er massgeblich beteiligt, als den vier Schiffsgesellschaften im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung fiktives Aktienkapital zugeführt wurde, um die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften des N.________ vorzutäuschen. In Kenntnis dieser Umstände wies der Beschuldigte in den Jahresrechnungen der zunächst vier, dann drei Schiffsgesellschaften Jahr für Jahr ein zu hohes Aktienkapital aus