36.1.5. Tatzeitpunkt Das Datum der ersten falschen Jahresrechnung vom 27. Juni 2006 markiert den Beginn der strafrechtlich relevanten Handlungen. Die letzten falschen Jahresrechnungen wurden dem BT.________ im Dezember 2017 eingereicht. 36.1.6. Deliktsbetrag Der Deliktsbetrag ergibt sich aus der Höhe der vier aufrecht erhaltenen Solidarbürgschaften, die sich bei einem Wechselkurs von 1.55 umgerechnet auf rund CHF 109'211'240.00 beliefen (pag. 07 010 119 ff., pag. 07 011 074 ff., pag. 07 012 068 ff. und pag. 07 013 068 ff.).