Diese wesentlichen Aussagen sind für die Eingrenzung, Beurteilung und Verteidigung des Sachverhalts erforderlich. Hingegen kann nicht erwartet werden, dass in der Anklageschrift die gesamte Kaskade aller möglichen zivil- und verwaltungsrechtlichen Massnahmen aufgezählt wurde, die dem BT.________ in dieser Situation zur Verfügung gestanden wären. Aus dem angeklagten Sachverhalt geht genügend klar hervor, dass das BT.________ sämtliche geeigneten Massnahmen ergriffen hätte, um sich aus den Bürgschaftsverträgen zu lösen.