Es geht aus der Anklageschrift klar hervor, dass das BT.________ auf die ungenügende Eigenkapitalausstattung der Schiffsgesellschaften nicht reagieren konnte, weil sie mit unwahren Jahresrechnungen über die tatsächliche finanzielle Situation der Schiffsgesellschaften hinweggetäuscht wurde. Ebenso geht klar hervor, dass das BT.________ hätte reagieren müssen, reagiert hätte und es bei dieser Reaktion darum gegangen wäre, den N.________ aus den eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen zu befreien. Diese wesentlichen Aussagen sind für die Eingrenzung, Beurteilung und Verteidigung des Sachverhalts erforderlich.