164 können (pag. 04 003 299). Welche zivil- und verwaltungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vorliegend die am besten geeignete Reaktion für das BT.________ gewesen wäre und ob diese im konkreten Fall zum Erfolg geführt hätten, kann und muss im vorliegenden Strafverfahren nicht beurteilt werden. Entscheidend ist, dass auch unter Berücksichtigung der besonderen Konstellation mit dem Einbezug der finanzierenden Banken grundsätzlich geeignete Massnahmen vorhanden waren, auf eine unrechtmässig erlangte und aufrecht erhaltene Bundesbürgschaft zu reagieren und den N.________ aus dieser Verpflichtung zu befreien.