des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) und die Rückerstattungspflicht von zu Unrecht gewährten Vergütungen oder Beiträgen nach Art. 12 VStrR. Erwähnt wurden zudem auch die Abmahnung und Möglichkeit einer öffentlichen Versteigerung gemäss Art. 27 SSG sowie die Auflage in der Bürgschaftsbewilligung vom 10. Juli 2003, wonach das BT.________ das jederzeitige Recht zur Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen sowie nötigenfalls das Recht erhalte, auf unternehmerische Entscheide, welche die Interessen des N.________ betreffen, Einfluss nehmen zu