Die Gewährung einer Bundesbürgschaft entspricht nicht einer typischen verwaltungsrechtlichen Leistung, die etwa mittels Verfügung direkt entzogen werden kann. Dennoch stehen resp. standen dem N.________ zahlreiche zivil- und verwaltungsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich aus unrechtmässig gewährten Bundesbürgschaften zu lösen und damit den begünstigten Schiffsgesellschaften den gewährten Vorteil zu entziehen. Neben dem in der Anklageschrift genannten zivilrechtlichen Weg wird etwa auf den von der Straf- und Zivilklägerin 10 genannten und im relevanten Zeitraum gültigen Art.