161 träge via CR.________ und D.________ AG, falsche Angaben gegenüber dem BT.________ und der finanzierenden Bank CD.________). Aufgrund dieser umfassenden Vorkehrungen kann ausgeschlossen werden, dass das BT.________ mit dem geforderten Minimum an Vorsicht die Täuschung durch den Beschuldigten hätte erkennen können. Es wurde beweiswürdigend denn auch aufgezeigt, dass dem BT.