II. Leistungsbetrug gemäss Ziff. 1.1.2 der Anklageschrift Die vom BT.________ ausgerichteten Bürgschaften hatten ihre Rechtsgrundlage in der Bürgschaftsverordnung, welche sich ihrerseits auf das LVG stützte. Gemäss Art. 45 aLVG resp. Art. 51 LVG gelten für Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung und Unterdrückung von Urkunden die Artikel 14-16 VStrR, wenn auch mit einer höheren Strafandrohung. Gemäss Art.