I. Allgemeine Ausführungen Für die allgemeinen Ausführungen zur Verjährung und zu den einzelnen Tatbeständen wird grundsätzlich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1372 ff., S. 164 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Einzelne Kernaussagen der Vorinstanz werden direkt bei den entsprechenden Anklagepunkten wiederholt. Ergänzungen der Kammer erfolgen ebenfalls im Rahmen der konkreten Subsumtion.