34.4.3. Vorteil für die D.________ AG Der Vorteil, den die D.________ AG aus den nicht erfolgten Rückstellungen zog, liegt auf der Hand: In einer schwierigen wirtschaftlichen Situation wurde ihre finanzielle Lage im Geschäftsverkehr besser dargestellt als sie war. Es kann dazu vollumfänglich auf das bereits Gesagte verwiesen werden (siehe Ziff. 33.4.3 oben). 34.4.4. Rolle des Beschuldigten In Bezug auf die Rolle des Beschuldigten wird auf die Erwägung im Zusammenhang mit der Option BQ.________ verwiesen (siehe Ziff. 33.4.4 oben).