33.4.2 oben). Auch wenn der für den Rückkauf vereinbarte Preis vorliegend auf «lediglich» 125% und nicht 140% des Kaufpreises festgelegt worden war, kann aufgrund der äusserst angespannten finanziellen Situation ausgeschlossen werden, dass die Aktien der J.________ AG in der Zwischenzeit eine entsprechende Wertsteigerung erfahren hatten. Wie bei der