18 307/25). Der Beschuldigte habe also damit rechnen müssen, dass ein Gericht in einem ordentlichen Zivilprozess zu diesem Schluss kommen würde. Unter Berücksichtigung des genannten Vorsichtsprinzips musste die D.________ AG bereits aufgrund dieser Umstände einplanen, dass die Ausübung der Option durch Y.________ Ltd. als rechtmässig erachtet würde und sie die Aktien der J.________ AG zum vereinbarten Preis von USD 6.25 Mio. würde zurückkaufen müssen. Dies räumt auch die Verteidigung ein, wenn sie angibt, der Beschuldigte habe damit rechnen müssen, bezahlen zu müssen (pag. 18 3548). Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang aber auch das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der AX.