__ AG erachtet das Gericht als erstellt, dass die D.________ AG der Y.________ im Juni 2008 total 260'000.00 Aktien der J.________ AG zum Preis von USD 5 Mio. verkaufte und ihr mit einem Aktionärsbindungsvertrag vom 15. August 2008 das Recht einräumte, die Aktien per 1. Juni 2013 zu einem festen Preis von USD 6,25 Mio. zurückzuverkaufen. Aus dem Schiedsgerichtsurteil ergibt sich weiter, dass die Y.________ mit Schreiben vom 1. Juni 2012 von ihrer Option Gebrauch machte.