156 lung ergeben sich aus den soeben zusammengefassten bestrittenen und unbestrittenen Punkten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Sachverhaltsfeststellung zu einem grossen Teil auf das Schiedsgerichtsurteil vom 13. Januar 2017, insbesondere auf das Kapitel II («The background of the dispute») abgestellt wird (pag. 04 010 2368 ff.). 34.4. Beweiswürdigung Mit Blick auf die Aussagen des Beschuldigten ergibt sich für diesen Anklagepunkt eine sehr ähnliche Ausgangslage wie für die Option BQ.________.