34.1. Angeklagter Sachverhalt In Ziff. 4.3.2 der Anklageschrift wird festgehalten, die D.________ AG habe der Investorin Y.________ Ltd. im Juni 2008 insgesamt 260'000 Aktien der J.________ AG zu einem Preis von USD 5 Mio. verkauft. Dabei habe sie der Y.________ Ltd. die Option eingeräumt, per 1. Juni 2013 die Anteile zu einem festen Preis von USD 6.25 Mio. an die D.________ AG zurück zu verkaufen. Von dieser Option habe die Y.________ Ltd. mit schriftlicher Erklärung vom 1. Juni 2012 rechtzeitig Gebrauch gemacht.