33.4.5. Fazit Obwohl damit zu rechnen war, dass der Aktienrückkauf von BQ.________ für die D.________ AG zu einem deutlichen Verlust führen würde, wurde es unterlassen, in den Jahresrechnungen 2012 und 2013 der D.________ AG dafür Rückstellungen zu bilden. Diese Entscheidung ist dem Beschuldigten als Verwaltungsratspräsident der D.________ AG und zentralem Entscheidungsträger in der D.________- Gruppe zuzurechnen. Durch dieses Vorgehen wurde die finanzielle Situation der D.________ AG im Geschäftsverkehr besser dargestellt, als sie in Wirklichkeit war. 34. Option Y.________ Ltd.