unmöglich 140% des nominalen Werts entsprechen konnten und somit keinen äquivalenten Gegenwert für die geleisteten Zahlungen darstellen würden. Als Verwaltungsratsmitglied sämtlicher Gesellschaften der D.________-Gruppe, der zudem als einzige der involvierten Personen die wahren finanziellen Verhältnisse dieser Gesellschaften kannte, hatte er einen Gesamtüberblick über das Ausmass der finanziellen Risiken in Zusammenhang mit diesem Geschäft. Daraus folgt, dass im Zusammenhang mit den Aktienrückkäufen von BQ.________ Rückstellungen hätten gebildet werden müssen. Diese Einschätzung teilte die nach kurzer Zeit wieder abgesetzte Revisionsstelle DF.________ AG in Bezug auf den