_ wies mit Bezug auf die Jahresrechnung [2013] darauf hin, die Gesellschaft sei eigentlich überschuldet. Dies wurde von AL.________ als Vertreter der Revisionsstelle bestritten. Es habe per 31. Dezember 2013 keine Überschuldung bestanden und das IC-Guthaben gegen die D.________ AG sei als werthaltig beurteilt worden. Das Risiko liege eigentlich in der Forderung von BQ.________ (pag. 04 010 2351 ff.). Bereits der Umstand, dass sich BQ.________ zur aufgeführten Bemerkung veranlasst sah, zeigt auf, dass sich die H.________ AG in einer finanziell äusserst schwierigen Lage befand.