Die Frage, ob mit diesen Aktien eine äquivalente Gegenleistung für die Zahlungen vorlag, ist mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der D.________-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013 allerdings rasch beantwortet. Es bedarf keinen genauen Berechnungen (und mit Blick auf die rechtliche Subsumtion auch keiner Bezifferung eines konkreten Betrags) um festzustellen, dass die D.________ AG mit dem Rückkauf dieser Aktien ein Ver-