33.3. Beweismittel Für die Zusammenfassung der Beweismittel wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1362 ff., S. 154 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die wesentlichen Aussagen des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung ergeben sich aus den soeben zusammengefassten bestrittenen und unbestrittenen Punkten.