151 Verwaltungsrat der D.________ AG entgegen den gesetzlichen Vorschriften in den Jahresrechnungen 2012 und 2013 keine Rückstellung gebildet zur Deckung der aus dem Aktienrückkauf zu erwartenden Verluste. Er habe damit beabsichtigt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der D.________ AG im Rechtsverkehr besser darzustellen und der D.________ AG damit einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen (pag. 18 024 f.).