_ habe am 24. Januar 2012 mitgeteilt, er wolle von dieser Option Gebrauch machen und die Ausübung der Option im Juni 2012 bestätigt. Zugleich habe er signalisiert, dass bei der Zahlung der Rückkaufsumme eine gewisse Flexibilität erwartet werden könne. Die D.________ AG habe im Jahr 2014 in drei Tranchen Aktien für insgesamt CHF 1'850'400.00 zurückgekauft. Obwohl die Ausübung dieser Option seit Januar 2012 bekannt gewesen sei, habe der Beschuldigte als Geschäftsführer und