33.1. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die D.________ AG habe im Januar 2008 5000 Namenaktien der EC.________ AG (später: H.________ AG) mit einem Nominalwert von CHF 500.00 pro Aktie zu einem Preis von CHF 2.5 Mio. an den Investor BQ.________ verkauft. Gleichzeitig habe sie BQ.________ die Option eingeräumt, die Aktien per 1. Februar 2013 zu 140% des nominellen Werts an die D.________ AG zurück zu verkaufen. BQ.________ habe am 24. Januar 2012 mitgeteilt, er wolle von dieser Option Gebrauch machen und die Ausübung der Option im Juni 2012 bestätigt.