Durch die Gewährung dieser Intercompany- Darlehen wurde das Vermögen der schweizerischen Tochtergesellschaften massiv gefährdet. Als Folge dieses Vorgehens mussten bei den schweizerischen Tochtergesellschaften denn auch Amortisationszahlungen ihrer eigenen Schiffskredite gestundet werden. Diese Stundungen wurden von den betroffenen Banken und dem BT.________ bewilligt. Der Beschuldigte kannte sämtliche dieser Faktoren und war an der Entscheidung, das Intercompany-System trotz Eingriffs in das geschützte Eigenkapital der schweizerischen Tochtergesellschaften und fehlender Rückzahlungsfähigkeit bei der D.________ AG und AX.