32.7. Fazit Im Ergebnis ist erstellt, dass im angeklagten Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2016 innerhalb der D.________ AG ein «Cash-Pooling» betrieben wurde. Dabei wurden die bei der Mutter- und bei der Managementgesellschaft bestehenden Guthaben der einzelnen Tochtergesellschaften nicht saldiert, sondern anderen Gesellschaften der Gruppe in Form von Intercompany-Darlehen zur Verfügung gestellt.