19 065). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte als einzige der involvierten Personen die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der D.________-Gruppe kannte und beispielsweise wusste, dass in den drei verbleibenden Schiffsgesellschaften der ew.________ Schiffe sowie in der D.________ AG fiktives Eigenkapital ausgewiesen wurde. Er allein wäre also in der Lage gewesen, den übrigen involvierten Personen die vollständigen Entscheidungsgrundlagen zu präsentieren.