32.6. Rolle des Beschuldigten Der Beschuldigte war im relevanten Zeitraum bei allen Tochtergesellschaften, der D.________ AG und der AX.________ AG Mitglied des Verwaltungsrats, teilweise gar Verwaltungsratspräsident. In der D.________ AG war er während des gesamten angeklagten Zeitraums einzelzeichnungsberechtigt (pag. 04 010 041 f.). In der AX.________ AG sowie in vier der schweizerischen Tochtergesellschaften verfügte er bis 2011 über eine Einzelzeichnungsberechtigung, in den Jahren 2014 und 2015 gar in allen involvierten schweizerischen Gesellschaften (pag. 04 010 045 ff.).