Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das BT.________ und die involvierten Banken in voller Kenntnis der Ausgangslage den Amortisationsstundungen zugestimmt hätten – zumal dreien der schweizerischen Schiffsgesellschaften unter diesen Umständen nicht einmal eine Bürgschaft gewährt worden wäre (siehe Ziff. 23.4 oben).