In einem Schreiben vom 3. Februar 2011 stellte die EB.________(Bank) sodann fest, dass die drei DZ.________(Schiffstyp) nach wie vor nicht veräussert worden waren, obwohl die D.________ AG für die erste Hälfte des Jahres 2010 mit anziehenden Schiffspreisen gerechnet habe (pag. 19 063). Die Darstellung der Verteidigung, wonach die Intercompany-Darlehen an die ausländischen Tochtergesellschaften und die damit zusammenhängenden Amortisationsstundungen im Einvernehmen mit dem N.________ und den involvierten Banken erfolgt sei, muss insofern relativiert werden: Das Geschäft mit den DZ.________(Schiffstyp) wurde nicht durch das Bürgschaftsprogramm des