147 gung zu klären sein. Festzuhalten sind an dieser Stelle jedoch folgende Äusserungen und Zusammenhänge: Am 10. August 2009 und am 9. Oktober 2009 gewährte das BT.________ in einem Schreiben an den Beschuldigten die Stundung von Amortisationsraten bei sechs bzw. neun schweizerischen Tochtergesellschaften. Entscheidend war dabei, dass der N.________ davon ausging, seine Haftungsbeiträge seien aufgrund der Schiffswerte bei sämtlichen Schiffen gedeckt (pag. 04 001 513 ff. und pag. 11-01- 0127 ff.). Aus der Besprechungsnotiz vom 27. Mai 2011 geht hervor, dass das BT.