Da die drei Schiffsgesellschaften nicht in der Lage waren, das geforderte Eigenkapital und Amortisationszahlungen zu leisten, wurden ihr von der D.________ AG Intercompany-Darlehen gewährt, welche die D.________ AG wiederum aus den schweizerischen Tochtergesellschaften entnommen hatte. Um diese Zahlungen zu ermöglichen, wurden bei den schweizerischen Tochtergesellschaften Amortisationszahlungen gestundet. Weiter wird nicht in Abrede gestellt, dass das BT.