__ AG erhielten dadurch keinerlei Sicherheit für die Rückzahlung ihrer eigenen Darlehen. Mit Blick darauf, dass die drei ausländischen Schiffsgesellschaften nicht einmal die mit dem erstrangigen Pfandrecht gesicherten Bankdarlehen zurückzahlen konnten, ist ohnehin fraglich, ob diese Schiffshypotheken eine effektive Sicherheit geboten hätten (pag. 19 067 ff.).