146 eingeräumt hätten für die Gewährung dieser Darlehen. Als solche Sicherheit kann auch die Eintragung einer zweiten Schiffshypothek auf den drei DZ.________(Schiffstyp) nicht genannt werden. Diese Eintragung erfolgte zugunsten des BT.________ zur Absicherung der Rückzahlung der von den schweizerischen Schiffsgesellschaften gestundeten Amortisationsraten (pag. 04 001 513 ff.). Die Tochtergesellschaften der D.________ AG erhielten dadurch keinerlei Sicherheit für die Rückzahlung ihrer eigenen Darlehen.