dagegen war eine reine Managementgesellschaft, die zwar einige Angestellte hatte, aber ebenso wenig über Vermögenswerte verfügte, die als Sicherheiten hätten dienen können wie die D.________ AG. Schliesslich wurde von der Verteidigung auch nicht bestritten, dass keine Sicherheiten eingeräumt worden wären. Das Gericht erachtet demzufolge als erstellt, dass die Tochtergesellschaften für die gewährten Darlehen keine Sicherheiten erhalten hatten.