Die D.________ AG war eine reine Holdinggesellschaft, die weder über Schiffe noch über Liegenschaften verfügte, die sie entsprechend hätte belasten können. Das einzige, was sie als Sicherheit hätte anbieten können, wäre die Verpfändung der Aktien der Tochtergesellschaften gewesen, was in concreto aber wenig Sinn gemacht hätte, da ja jede der Tochtergesellschaften ihrerseits Darlehen an die D.________ AG gewährt hatte. Die AX.________ dagegen war eine reine Managementgesellschaft, die zwar einige Angestellte hatte, aber ebenso wenig über Vermögenswerte verfügte, die als Sicherheiten hätten dienen können wie die D.________ AG.