__ AG und die AX.________ AG befanden sich somit bereits ab 2009 in einer unsicheren finanziellen Lage, die eine Rückzahlung der IC-Darlehen nicht zuliess. Insbesondere aus dem Protokoll Verwaltungsratssitzung der AX.________ AG vom 27. März 2012 geht deutlich hervor, dass der Beschuldigte sich dessen absolut bewusst war (pag. 04 011 006 ff.). Die fehlende Rückzahlungsfähigkeit der D.________ AG und der AX.________ AG verstärkte sich dadurch, dass diese Intercompany-Darlehen in bedeutendem Umfang an die ausländischen Tochtergesellschaften weitergeleitet wurden, die ihrerseits nicht ansatzweise in der Lage waren, ihren Rückzahlungspflichten nachzukommen.