Die flüssigen Mittel demgegenüber beliefen sich lediglich auf CHF 223’003.37. Auf der Passivseite wurden IC-Verpflichtungen über rund CHF 19.06 Mio. festgehalten sowie unter anderem Verpflichtungen gegenüber der CR.________ und W.________, welche nach der Kapitalerhöhung aufgrund der Verrechnung fast nicht mehr existent waren. Die gesetzlichen Reserven betrugen CHF 20'900.00 und der Gewinnvortrag etwas mehr als CHF 251'000’00.00 (pag. 04 010 320 f.). Schon nur daraus ist zu lesen, dass die D.________ AG nicht in der Lage war, ihren Verpflichtungen aus den Intercompany-Darlehen nachzukommen.