04 010 1315 ff.). Als Grund für diese Abschreibungen wurde festgehalten, die D.________ AG sehe sich aufgrund der unbefriedigenden Geschäftsentwicklung ihrer ausländischen Tochtergesellschaften, aber auch aufgrund von historisch tiefen Frachtraten der letzten Jahre mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Sie sei daher zurzeit nicht in der Lage, den schweizerischen Tochtergesellschaften die Intercompa- ny-Forderungen zurückzuerstatten (pag. 04 010 1319).