Dies wurde vom Vertreter der Revisionsstelle in dieser Form bestritten, zeigt aber dennoch auf, wie schwierig die finanzielle Situation in diesem Zeitpunkt war. Schliesslich war es den schweizerischen Tochtergesellschaften nur deshalb möglich, ihrer Mutter- und Managementgesellschaft Mittel zufliessen zu lassen, weil sie in Millionenhöhe Amortisationszahlungen ihrer eigenen Bankdarlehen stunden liessen. Für die ausstehenden Amortisationen wird ebenfalls auf die Tabelle der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1350, S. 142 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Es sind wiederum die Zahlen per 31. Dezember des jeweiligen Jahres in CHF aufgeführt (pag. 04 010 2328):