- Die M.________ AG hatte gleich wie die K.________ AG in den angeklagten Jahren nie freies Eigenkapital, jedoch in den Jahren zuvor [Anm.: Freies Eigenkapital bestand lediglich im Jahr 2008]. Bei ihr fällt auf, dass sie 2009 bis 2011 noch mehr Geld von der Holdinggesellschaft bezog als sie selbst Darlehen gewährte, es sei dazu auf die entsprechenden Zahlen auf pag. 04 010 1456 verwiesen. In Bezug auf diese Gesellschaft ist folglich schon an dieser Stelle festzuhalten, dass als Deliktszeit frühestens 2012 in Frage kommt.