Es ist somit erstellt, dass im angeklagten Zeitraum systematisch Mittel von den schweizerischen Tochtergesellschaften an die D.________ AG und die AX.________ AG gingen. Diese Mittelzuflüsse wurden buchhalterisch als Darlehen behandelt, es wurde mithin der Eindruck vermittelt, es werde mit deren Rückzahlung gerechnet. Im Total war der Höchststand der Intercompany-Darlehen mit rund CHF 37.38 Mio. im Jahr 2014 erreicht. In den einzelnen Tochtergesellschaften waren folgende Höchststände zu verzeichnen: F.________ AG Geschäftsjahr 2012 CHF 8'457'451.00 G.________ AG Geschäftsjahr 2012 CHF 9'991'948.00 H._____