Anmerkung der Kammer zur Tabelle resp. zur Zusammenstellung des Liquidators (pag. 04 010 1267): Ein Abgleich mit den Geschäftsberichten und Finanzauswertungen der Gesellschaften hat ergeben, dass der Intercompany-Forderung der G.________ AG gegenüber der D.________ AG von CHF 9'519'092.00 im Jahr 2008 eine Intercompany-Verpflichtung gegenüber der AX.________ AG von CHF 4'566'705.00 (und nicht wie in der Zusammenstellung angegeben CHF 6'996'705.00) gegenüberstand. Der Saldo der Intercompany-Forderung der G.________ AG betrug im Jahr 2008 des-