Für die Höhe der ausgerichteten Intercompany-Darlehen wird auf die Tabelle verwiesen, welche die Vorinstanz gestützt auf die Übersicht des Liquidators zusammengestellt hat (pag. 18 1349, S. 141 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die hier dargestellten Angaben entsprechen den jeweiligen Nettowerten gemäss der Tabelle des Liquidators und beziehen sich auf den Stand per 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Angaben erfolgen zudem jeweils in CHF. Weiter wird in der nachfolgenden Darstellung aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Angabe der Rechtsform verzichtet. Selbstverständlich ist jeweils die Gesellschaft und nicht das Schiff gemeint.