137 Zusammenhang mit diesen Darlehen auch von einem «cash pooling agreement» gesprochen (exemplarisch: pag. 04 010 1488). Auf die Ausführungen der Verteidigung zum «Notional Cash Pooling» und dem «Zero Balancing Cash Pooling» ist insofern nicht weiter einzugehen. Eine Analyse der jeweiligen Jahresabrechnungen zeigt auf, dass es sich dabei hauptsächlich um Darlehen der schweizerischen Tochtergesellschaften zugunsten der D.________ AG und der AX.________ AG handelte, wobei diese Mittel ab dem Jahr 2009 in wesentlichem Umfang in die ausländischen Tochtergesellschaften DU.