31. Beweismittel Für die Zusammenfassung der verfügbaren Beweismittel wird grundsätzlich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 1347 ff., S. 139 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Einzelne Beweismittel, wie insbesondere die Aussagen des Beschuldigten an der oberinstanzlichen Verhandlung, werden direkt im Rahmen der Beweiswürdigung ausgeführt. 32. Beweiswürdigung