18 3316 Z. 1 und Z. 25). Die Intercompany-Verhältnisse seien auf die Anforderungen des N.________ zurückzuführen, wonach jedes Schiff von einer eigenen Gesellschaft zu halten sei. Es sei «Cash» von einem Schiff zum anderen transferiert worden, um Verluste mit Gewinnen zu kompensieren. Das sei vom BT.________ unterstützt worden (pag. 18 3315 Z. 40 ff.). Es habe sich dabei nicht um Darlehen gehandelt (pag. 18 3316 Z. 14). Weiter bestritt der Beschuldigte zumindest implizit, dass von Anfang an damit gerechnet worden sei, die ausländischen Tochtergesellschaften würden die Darlehen nicht zurückzahlen können (pag. 18 3317 Z. 16).