30. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass im fraglichen Zeitraum innerhalb der D.________ AG Geld von gewinnbringenden Schiffsgesellschaften an andere, auch an ausländische Tochtergesellschaften floss. Er stellt auch nicht in Abrede, dass zu diesem Zweck Amortisationszahlungen für bürgschaftsgesicherte Schiffe gestundet wurden und dass sich die D.________ AG und die AX.________ AG in einer finanziell «angespannten» Lage befanden. Er stellt sich jedoch auf den Standpunkt, die Transaktionen seien transparent und im Einvernehmen mit den beteiligten Banken und dem BT.