alleine gehalten habe, einen unberechtigten wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Die D.________ AG habe den überwiegenden Anteil der Mittel verwendet, um Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften zu decken. Für die Details der Vorwürfe und insbesondere die Höhe der Deliktsbeträge wird auf die Anklageschrift verwiesen (pag. 18 019 ff.).